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   BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B   

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https://dejure.org/2019,14517
BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B (https://dejure.org/2019,14517)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B (https://dejure.org/2019,14517)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2019 - B 5 R 312/18 B (https://dejure.org/2019,14517)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 9822
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12

    Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl BVerfGE 136, 152, 180 RdNr 66) .
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    In diesem Zusammenhang ist auch auf die in der Beschwerdebegründung nicht berücksichtigte ständige Rechtsprechung des BVerfG zu verweisen, wonach dem Gesetzgeber nicht vorgegeben werden kann, in welchen Bereichen des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung Einsparungen erzielt werden sollen (vgl zB BVerfGE 116, 96, 127; 117, 272, 298; BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 - BVerfGE 122, 151 - Juris RdNr 84) .
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    Soweit der Kläger eine Ungleichbehandlung darin sieht, dass die durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz verursachten finanziellen Mehrbelastungen der Rentenversicherung durch die Kürzung der Rentenanwartschaften der Bestandsrentner finanziert würden, geht er nicht darauf ein, dass die Renten aus den laufenden Einnahmen der Rentenversicherungsträger, dh insbesondere den Beitragsleistungen der Erwerbstätigen und den aus Steuermitteln finanzierten Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung, gezahlt werden (vgl dazu zB BVerfGE 76, 256, 301, 302 f) .
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    In diesem Zusammenhang ist auch auf die in der Beschwerdebegründung nicht berücksichtigte ständige Rechtsprechung des BVerfG zu verweisen, wonach dem Gesetzgeber nicht vorgegeben werden kann, in welchen Bereichen des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung Einsparungen erzielt werden sollen (vgl zB BVerfGE 116, 96, 127; 117, 272, 298; BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 - BVerfGE 122, 151 - Juris RdNr 84) .
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    Der Kläger selbst verweist auf den Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 (1 BvR 3588/08, 555/09 - BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9) , nach dem die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung mit dem GG vereinbar ist.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    In diesem Zusammenhang ist auch auf die in der Beschwerdebegründung nicht berücksichtigte ständige Rechtsprechung des BVerfG zu verweisen, wonach dem Gesetzgeber nicht vorgegeben werden kann, in welchen Bereichen des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung Einsparungen erzielt werden sollen (vgl zB BVerfGE 116, 96, 127; 117, 272, 298; BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 - BVerfGE 122, 151 - Juris RdNr 84) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung ist auch nach den Änderungen durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 weiterhin verfassungsgemäß (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 - nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B - beide in juris).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.10.2018 an (- L 10 R 2783/16 -, in juris; nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 R 674/17
    Das hat der Senat bereits im Einzelnen dargetan (vgl. Urteil vom 19. Juli 2018 - L 7 R 257/18 - (n.v.); ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 2018 - L 2 R 284/18 - (n.v.); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 2783/16 - (juris) (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BSG im Beschluss vom 17. April 2019 - B 5 R 312/18 B - BeckRS 2019, 9822); zur Kürzung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 690/17 - (juris) sowie hierzu BSG, Beschluss vom 10. April 2019 - B 5 R 311/18 B - (juris)).

    Gründe für die Zulassung der Revision haben demgemäß auch für das BSG in einer Parallelsache nicht bestanden (vgl. Beschluss vom 17. April 2019 - BeckRS 2019, 9822 (Rdnr. 11)).

    Mit Blick darauf hat auch das BSG in dem bereits wiederholt zitierten Beschluss vom 17. April 2019 (BeckRS 2019, 9822 (Rdnrn. 13 f.)) keinen Anlass für eine Revisionszulassung gesehen.

  • BSG, 18.11.2020 - B 13 R 189/19 B

    Höhere Rente unter Anwendung eines günstigeren Zugangsfaktors

    Allein der Hinweis des Klägers, vom RV-Leistungsverbesserungsgesetz sei zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG "noch nichts bekannt" gewesen, ist zur Erfüllung der Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG an eine hinreichende Begründung nicht ausreichend (so schon BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 10.7.2019 - B 13 R 73/18 B) .
  • BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Kürzung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08ua - BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9; vgl auch BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 15.07.2019 - B 13 R 194/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Allein der Hinweis des Klägers, vom RV-Leistungsverbesserungsgesetz sei zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG "noch nichts bekannt" gewesen, ist zur Erfüllung der Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG an eine hinreichende Begründung nicht ausreichend (so schon BSG vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 10.7.2019 - B 13 R 73/18 B).
  • BSG, 10.07.2019 - B 13 R 73/18 B

    Gewährung einer höheren Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Grundlage eines

    Allein der Hinweis des Klägers, vom RV-Leistungsverbesserungsgesetz sei zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG "noch nichts bekannt" gewesen, ist zur Erfüllung der Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG an eine hinreichende Begründung nicht ausreichend (so schon BSG vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - Juris RdNr 11).
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